Auftragsverarbeitungsvertrag
nach Art. 28 DSGVO – Anlage zu den AGB von Convayo
Diese deutsche Fassung ist rechtlich verbindlich. Bei Abweichungen in übersetzten Fassungen gilt ausschließlich der deutsche Text.
Stand: 18. Oktober 2026
Als PDF herunterladenzwischen dem Kunden als Verantwortlichem (nachfolgend „Auftraggeber“) und Jonathan Oehmke, Geschäftsbezeichnung „Convayo“, Bruchfeld 87, 47809 Krefeld (nachfolgend „Auftragsverarbeiter“).
§ 1 Gegenstand, Geltung und Dauer
(1) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Auftraggeber die Plattform Convayo nach den AGB bereit. Dabei verarbeitet er personenbezogene Daten, für die der Auftraggeber Verantwortlicher ist, ausschließlich in dessen Auftrag. Dieser Vertrag konkretisiert die datenschutzrechtlichen Pflichten der Parteien.
(2) Der Vertrag wird mit Einbeziehung der AGB wirksam und gilt, solange der Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten für den Auftraggeber verarbeitet. Er gilt nicht, soweit der Auftraggeber die Plattform ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten nutzt und die DSGVO deshalb nach Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO keine Anwendung findet; der Auftragsverarbeiter wendet die hier beschriebenen Schutzmaßnahmen dennoch an.
(3) Bei Widersprüchen geht dieser Vertrag in Fragen des Datenschutzes den AGB vor.
§ 2 Art, Zweck und Umfang der Verarbeitung
| Beschreibung | |
|---|---|
| Zweck | Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen: Einladungen, Antworten, Gästeverwaltung, Kommunikation, Abläufe, Tickets und Einlass, Mitwirkung von Gästen |
| Art der Verarbeitung | Erheben, Speichern, Ordnen, Anzeigen, Übermitteln per E-Mail, Auswerten nach Weisung, Bereitstellen über persönliche Links an vom Auftraggeber benannte Empfänger (Dienstleister, Helfer), Löschen |
| Betroffene Personen | Gäste und Teilnehmende, Begleitpersonen und Haushaltsmitglieder (auch Kinder), Teammitglieder und Mitplanende des Auftraggebers, Kontaktpersonen von Dienstleistern, Helferinnen und Helfer des Auftraggebers |
| Datenarten | Name, Kontaktdaten, Antwortstatus, Begleitpersonen, Haushalt, Menüwahl, Anreise und Unterkunft, Beiträge und Nachrichten, Fotos, hochgeladene Dateien, Ticket- und Einlassdaten, Zahlungsstatus und – bei geteilten Kosten – Bankverbindung; bei Wedding Plannern zusätzlich Angebote, Rechnungsanschrift des Paares, Zahlungsplan und Rechnungen; bei Hochzeiten zusätzlich Briefings und Zuordnungen von Dienstleistern, Name, Rolle und Kontaktdaten von Helfern sowie deren Erledigt-Status, Zahlungsangaben des Auftraggebers für die Hochzeitskasse (Kontoinhaber, IBAN, PayPal.me-Name, Swish-, MobilePay- oder Vipps-Nummer), freiwillige Beitrags- und Geschenkangaben von Gästen, Dankesnachrichten |
| Besondere Kategorien | Angaben zu Allergien, Unverträglichkeiten oder barrierefreien Zimmern (Gesundheitsdaten, Art. 9 DSGVO), nur soweit der Auftraggeber sie erhebt; gegenüber eingeladenen Dienstleistern nur als zusammengefasste Anzahlen ohne Personenbezug |
§ 3 Weisungen
(1) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers, auch in Bezug auf Übermittlungen in Drittländer, es sei denn, er ist gesetzlich zu einer Verarbeitung verpflichtet; in diesem Fall teilt er dem Auftraggeber die rechtlichen Anforderungen vorher mit, sofern das Gesetz dies nicht verbietet. Die Weisungen sind abschließend durch die AGB, diesen Vertrag und die Einstellungen und Aktionen des Auftraggebers in der Plattform festgelegt. Einzelweisungen erteilt der Auftraggeber in Textform.
(2) Ist der Auftragsverarbeiter der Ansicht, dass eine Weisung gegen Datenschutzvorschriften verstößt, weist er den Auftraggeber unverzüglich darauf hin und darf die Ausführung bis zur Bestätigung oder Änderung aussetzen.
(3) Erstellt der Auftraggeber einen persönlichen Link für einen Dienstleister oder Helfer, gilt dies als Weisung, diesem Empfänger die vom Auftraggeber freigegebenen Daten bereitzustellen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass er die Daten an den Empfänger weitergeben darf; Zusammenfassungen zu Allergien und Ernährung stellt der Auftragsverarbeiter nur ohne Personenbezug bereit.
§ 4 Pflichten des Auftragsverarbeiters
- Er verpflichtet alle Personen, die Zugang zu den Daten haben, zur Vertraulichkeit, soweit sie nicht einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
- Er trifft die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO gemäß Anlage 1 und passt sie dem Stand der Technik an; das Schutzniveau darf dabei nicht unterschritten werden.
- Er unterstützt den Auftraggeber mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Beantwortung von Anträgen betroffener Personen (Art. 12–22 DSGVO). Die Plattform stellt dafür insbesondere Export, Berichtigung und Löschung bereit. Wendet sich eine betroffene Person direkt an den Auftragsverarbeiter, leitet er die Anfrage unverzüglich an den Auftraggeber weiter.
- Er unterstützt den Auftraggeber bei den Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO (Sicherheit, Meldung von Verletzungen, Datenschutz-Folgenabschätzung, vorherige Konsultation).
- Er meldet dem Auftraggeber eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, möglichst innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis, mit den Angaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO, soweit verfügbar.
- Er verarbeitet die Daten nicht für eigene Zwecke, insbesondere nicht für Werbung, und gibt sie nicht an Dritte weiter, soweit dieser Vertrag nichts anderes bestimmt.
- Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht benannt, da die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorliegen. Ansprechpartner für den Datenschutz ist hallo@convayo.de.
§ 5 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung verantwortlich, insbesondere für eine Rechtsgrundlage, die Information der betroffenen Personen und – bei Gesundheitsdaten – eine Rechtsgrundlage nach Art. 9 Abs. 2 DSGVO. Er informiert den Auftragsverarbeiter unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten feststellt.
Der Auftraggeber verpflichtet eingeladene Dienstleister und Helfer, die ihnen bereitgestellten Daten vertraulich zu behandeln und nur für die Durchführung der Veranstaltung zu nutzen.
Nutzt der Auftraggeber den Agenturtarif, um Daten im Auftrag eigener Kunden zu verarbeiten, ist er gegenüber diesen Kunden Auftragsverarbeiter und Convayo insoweit weiterer Auftragsverarbeiter (Art. 28 Abs. 4 DSGVO). Der Auftraggeber stellt sicher, dass er mit seinen Kunden einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung geschlossen hat, der den Einsatz von Convayo erlaubt, und gibt Weisungen seiner Kunden an Convayo weiter. Für an den Kunden übergebene Workspaces wird der Kunde selbst Auftraggeber.
§ 6 Unterauftragsverarbeiter
(1) Der Auftraggeber genehmigt allgemein den Einsatz weiterer Auftragsverarbeiter (Unterauftragsverarbeiter). Die bei Vertragsschluss eingesetzten Unterauftragsverarbeiter sind in Anlage 2 aufgeführt und gelten als genehmigt.
(2) Über beabsichtigte Änderungen informiert der Auftragsverarbeiter den Auftraggeber mindestens vier Wochen vorher in Textform. Der Auftraggeber kann der Änderung innerhalb dieser Frist aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen. Können sich die Parteien nicht einigen, kann der Auftraggeber den betroffenen Vertrag zum Zeitpunkt der Änderung kündigen; im Voraus gezahlte Entgelte für die Zeit danach werden anteilig erstattet.
(3) Der Auftragsverarbeiter erlegt jedem Unterauftragsverarbeiter vertraglich dieselben Datenschutzpflichten auf, die sich aus diesem Vertrag ergeben, und haftet für dessen Einhaltung gegenüber dem Auftraggeber.
§ 7 Verarbeitung außerhalb der EU
Eine Verarbeitung in Drittländern findet nur statt, wenn die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind, insbesondere auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses (z. B. EU-US Data Privacy Framework für zertifizierte Empfänger) oder der EU-Standardvertragsklauseln mit ergänzenden Schutzmaßnahmen. Die betroffenen Unterauftragsverarbeiter sind in Anlage 2 gekennzeichnet.
§ 8 Nachweise und Kontrollen
Der Auftragsverarbeiter stellt dem Auftraggeber auf Anfrage die Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung dieses Vertrags erforderlich sind, insbesondere eine aktuelle Beschreibung der Maßnahmen nach Anlage 1 und Nachweise seiner Unterauftragsverarbeiter (z. B. Zertifikate, Prüfberichte). Darüber hinaus ermöglicht er Überprüfungen durch den Auftraggeber oder einen von ihm beauftragten, zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer nach rechtzeitiger Anmeldung (in der Regel vier Wochen), zu den üblichen Geschäftszeiten und ohne Störung des Betriebs. Der Auftraggeber trägt die Kosten seiner Überprüfung.
§ 9 Löschung und Rückgabe
(1) Der Auftraggeber kann Daten jederzeit selbst in der Plattform exportieren und löschen. Nach Ende des Vertrags oder bei Löschung des Kontos bzw. Bereichs löscht der Auftragsverarbeiter die Daten des Auftraggebers, soweit nicht eine gesetzliche Pflicht zur Speicherung besteht. Daten in Sicherungskopien werden mit deren regulärem Ablauf überschrieben.
(2) Auf Wunsch stellt der Auftragsverarbeiter dem Auftraggeber vor der Löschung die Daten in einem gängigen maschinenlesbaren Format bereit, soweit der Auftraggeber dies nicht selbst über die Exportfunktionen erledigen kann.
§ 10 Haftung und Schlussbestimmungen
Für die Haftung gilt Art. 82 DSGVO; im Übrigen gelten die Haftungsregeln der AGB. Änderungen dieses Vertrags erfolgen nach den Regeln der AGB zur Änderung. Es gilt deutsches Recht.
Anlage 1: Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)
| Schutzziel | Maßnahmen |
|---|---|
| Zutrittskontrolle | Betrieb ausschließlich in Rechenzentren der Unterauftragsverarbeiter mit deren physischen Sicherheitsmaßnahmen; keine eigenen Server |
| Zugangskontrolle | Anmeldung ohne Passwort mit Einmalcodes per E-Mail (10 Minuten gültig); Gäste-Zugänge über zufällige, nur als Hash gespeicherte Schlüssel; zeitlich begrenzte Sitzungen; Verwaltungszugang von Convayo nur mit separater Anmeldung und kurzer Sitzungsdauer |
| Zugriffskontrolle | Rollenkonzept (Admin, Teammitglied, Mitplanende, Gast); Berechtigungsprüfung auf Datenbankebene (Row Level Security) je Bereich; serverseitige Prüfung jeder Aktion; interne Inhalte für Gäste technisch getrennt |
| Trennungskontrolle | Mandantentrennung je Bereich (Organisation, persönlicher Bereich, Hochzeitsprojekt) durch Datenbankregeln; getrennte Test- und Produktivumgebung |
| Pseudonymisierung und Verschlüsselung | Transportverschlüsselung (TLS) für alle Verbindungen; Zugangsschlüssel und Codes nur als Hash mit geheimem Zusatzwert gespeichert; Verschlüsselung gespeicherter Daten durch den Datenbankanbieter |
| Weitergabekontrolle | Übertragung nur verschlüsselt; Weitergabe an Dienstleister nur im Rahmen von Anlage 2; Protokollierung des E-Mail-Versands |
| Eingabekontrolle | Protokollierung sicherheitsrelevanter Vorgänge (Audit-Protokoll) mit Zeitpunkt und handelnder Person |
| Verfügbarkeit und Belastbarkeit | Regelmäßige Sicherungen durch den Datenbankanbieter; Auslieferung über ein Netzwerk mit Schutz vor Überlastungsangriffen; Begrenzung von Anfragen (z. B. Codes je E-Mail-Adresse und IP) |
| Löschung | Selbstlöschung für Kunden und Gäste; einstellbare automatische Anonymisierung nach Veranstaltungsende; regelmäßige Löschung von Codes, abgelaufenen Anmeldungen und Protokollen |
| Überprüfung | Automatisierte Tests der Zugriffsregeln und Berechtigungen; Prüfung von Änderungen vor der Freigabe; Prozess für Sicherheitsvorfälle mit Meldung an den Auftraggeber |
Anlage 2: Unterauftragsverarbeiter
| Unternehmen | Leistung | Ort / Garantie |
|---|---|---|
| Lovable (Betreiber der Plattform „Lovable Cloud“) | Hosting-Plattform der Anwendung, E-Mail-Versand, Anmeldedienst | EU/USA; Standardvertragsklauseln bzw. Data Privacy Framework |
| Cloudflare, Inc., 101 Townsend St., San Francisco, CA 94107, USA | Auslieferung der Anwendung, Schutz vor Angriffen | weltweites Netzwerk; Data Privacy Framework, Standardvertragsklauseln |
| Supabase, Inc., USA | Datenbank, Anmeldung, Dateispeicher, Sicherungen | Standort der Datenbank nach Projektkonfiguration; Standardvertragsklauseln bzw. Data Privacy Framework |
Mollie B.V. (Zahlungen) und Google (Anmeldung mit Google, Google Wallet) sind keine Unterauftragsverarbeiter für Daten des Auftraggebers, sondern werden nur für eigene Vorgänge des Auftragsverarbeiters bzw. auf ausdrücklichen Klick der betroffenen Person tätig.